Staatliche Förderung für Ärzte, Zahnärzte sowie Apotheker
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker haben Anspruch auf Fördergelder für kompetente und zugleich unabhängige Wirtschaftsberatung.
Ausschließlich nachgewiesen qualifizierte Berater können Ihnen den Zugang zur Förderung auf der Basis der dokumentierten Beratungsleistung gewähren.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird direkt an Sie ausgezahlt und soll Sie nachhaltig unterstützen, eine professionelle Beratung gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen.
Beachten Sie: Kostenlose Beratung ist häufig nicht in Ihrem Interesse, denn KEINER arbeitet kostenlos! NUTZEN Sie die Zuschussmöglichkeiten!
Sprechen Sie uns auf Ihre Fördermöglichkeiten an.
Die Förderung erfolg auf der Grundlage unseres Beratungsberichtes
afiba hat bereits eine Vielzahl von Praxisgründungen durch Niederlassung, Übernahme oder Kooperation beratend begleitet. In allen betreffenden Fällen erfolgte die Auszahlung der beantragten Zuschüsse auf der Basis der Dokumentation unserer Beratungsleistungen. Ausserdem: Wir erledigen alle Formalitäten für Sie!
Auskunft erteilt
- Babette Kroth
- Tel: +49 06187/90 64 336
An die Förderung sind folgende Voraussetzungen geknüpft
- Die Praxis oder Apotheke muss mindestens 1 Jahr bestehen.